Logo

Wer soll das bezahlen?

Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (z. B. Verbände, Spritzen, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle usw.)

Ärztlich verordnete Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Liegt bei Ihnen Pflegebedürftigkeit vor, sind wir Ihnen bei der Antragstellung für die Pflegekasse behilflich und werden auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bei Ihnen zu Hause dabei sein.

Sie entscheiden gemeinsam mit Ihren Angehörigen was wir für Sie tun können und wählen aus dem Leistungskatalog der Pflege die gewünschten Leistungen aus.

Grundpflege: Waschen, Baden, Essen reichen, Spazieren gehen, Stomapflege...

Pflegestufe

Täglicher Hilfebedarf

Davon für Grundpflege...

...und im Haushalt

Stufe I    Erheblich Pflegebedürftig 

1,5 Stunden

Mehr als 45 Minuten

Mehrfach in der Woche

Stufe II     Schwer Pflegebedürftig

3 Stunden

Mindestens 2 Stunden, dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten

Mehrfach in der Woche

Stufe III Schwerst Pflegebedürftig

5 Stunden

Mindestens 4 Stunden, rund um die Uhr

Mehrfach in der Woche

Seit dem 1. Juli 2008 gibt es wesentliche Leistungsverbesserungen durch die Pflegereform. Dabei wurde das Pflegegeld erhöht.

Ab 01. 01. 2010

Pflegestufe

I

II.

III

Besonders schwere Fälle

Pflegegeld

225

430

685

 

Pflegesachleistung/ Kombileistung

440

1040

1510

1918

Ab 01. 01. 2012

Pflegestufe

I

II.

III

Besonders schwere Fälle

Pflegegeld

235

440

700

 

Pflegesachleistung/ Kombileistung

450

1100

1550

1918

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Altersverwirrte, demenzkranke, geistig Behinderte oder psychisch kranke Menschen (Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) müssen oft rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Sie können dann zusätzliche Leistungen bis zu 1200 Euro (Grundbetrag) im Jahr oder einen erhöhten Betrag von bis zu 2400 Euro im Jahr erhalten. Dieser Betrag ist zweckgebunden für die Teilnahme an qualitätsgesicherten Betreuungsangeboten einzusetzen.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und einem Grundpflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I (sogenannte Pflegestufe 0) bekommen auch diese Leistung.

Unter zusätzlichen Betreuungsleistungen versteht man Beschäftigung mit den betreffenden Personen, z.B. Spazieren gehen, Spiel, Gedächtnistraining, gemeinsame Erledigung von Alltagsaufgaben (z. B. Essenszubereitung). Sie sind darauf ausgerichtet den Angehörigen die Betreuung zu erleichtern.

Beratungsbesuche

Personen, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, vierteljährlich (Pflegestufe III ) bzw. halbjährlich (Pflegestufen I und II) einen Pflegeeinsatz durch einen Pflegedienst abzurufen.
Ziel der Beratung ist:

• Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege
• Beratung und Hilfestellung für pflegende Angehörige
• Entlastung der pflegenden Angehörigen

Eine weitere Neuerung ist die Einführung der sogenannten Pflegezeit.

Pflegegeld

Erhalten Pflegebedürftige nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit , wenn ihre Pflege z.B. durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde in geeigneter Weise sichergestellt wird.

Pflegesachleistung

Werden gezahlt, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird.

Kombination von Geld- und Sachleistungen

Pflegebedürftige können sich für eine Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld entscheiden. Dabei erhält der Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld nachdem der Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet hat und die Sachleistung nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

Urlaubs- und Verhinderungspflege

Pflegebedürftige haben für 4 Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzpflegekraft, wenn die Pflegeperson z. B. wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt.

Voraussetzung ist eine vorhergegangene Pflege in der häuslichen Umgebung von 6 Monaten.

Wird die Ersatzpflegekraft durch einen Pflegedienst erbracht, übernimmt die Kasse Kosten in Höhe von 1470 Euro pro Jahr.

Über weitere Leistungen und ihre Finanzierung beraten wir sie gern.

[Home] [Über uns] [Unsere Leistungen] [Wer zahlt was] [Aktuelles] [Kontakt]